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Einstellung in das Beamtenverhältnis in NRW
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vcex_icon_box style=“two“ heading=““ heading_type=“h2″ heading_weight=“500″ icon=“fa fa-university“ heading_size=“21px“ icon_color=“#ffffff“ icon_background=“#3b4759″ icon_size=“72px“ icon_border_radius=“50%“ icon_width=“130px“ icon_height=“130px“][/vcex_icon_box][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row center_row=“yes“ border_style=“solid“][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Als Lehramtsanwärter bist Du beamtenrechtlich ein Beamter auf Widerruf. Nach dem Vorbereitungsdienst kannst Du in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn bestimmte Vorbedingungen erfüllt werden.
Verbeamtet werden kannst Du, wenn:
- Du Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bist, oder die Staatsangehörigkeit eines EU Mitgliedsstaates besitzt.
- Du die Gewähr dafür bietest jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
- Du die Befähigung für die entsprechende Lehrerlaufbahn erworben hast.
- Du aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses gesundheitlich geeignet bist.
- Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst.
- Du nicht vorbestraft bist.
- Du bei der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Wenn Du alle Vorbedingungen erfüllst, wirst Du in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen, welches nach bestandener dreijähriger Probezeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Während der Probezeit erstellt Dein Schulleiter zwei dienstliche Beurteilungen zur Feststellung Deiner Bewährung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]