Die Anwartschaft

Wie die meisten Studierenden bist auch Du wahrscheinlich während Deines Studiums gesetzlich krankenversichert.

Dies ändert sich, wenn Du nach dem ersten Staatsexamen Deine weitere Berufsausbildung als Lehramtsanwärter mit dem Ziel des Zweiten Staatsexamen an einer Schule fortsetzt. Du wirst Beamter auf Widerruf.

Für Beamte, egal ob auf Widerruf oder auf Lebenszeit, empfiehlt sich eine private Krankenversicherung, da der Staat über die Beihilfe Teile Ihrer Krankheitskosten trägt. Deshalb benötigst Du nur eine Versicherung, die gezielt die Kosten abdeckt, welche nicht durch die staatliche Beihilfe gedeckt werden. Eine solche Versicherung ist auch im Regelfall günstiger, als eine die 100% Ihrer Krankheitskosten abdeckt, wie die gesetzliche Versicherung es machen würde.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit sich privat zu versichern bietet beispielsweise Vision B, die private Krankenversicherung der DBV für Beamte, welche von Focus Money (Ausgabe 51/2009) als beste Krankenversicherung im Bereich Beamtentarife ausgezeichnet wurde.

Doch wenn Du älter wirst, verschlechtert sich oft Dein Gesundheitszustand. Der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung ist dann in vielen Fällen leider nicht mehr oder nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlages, möglich. Um dies zu vermeiden hilft Dir die Anwartschaftsversicherung.

Mit der Anwartschaftsversicherung sicherst Du Deinen Gesundheitszustand so ab, wie er jetzt ist. Dies bedeutet, dass während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und deren Folgen mitversichert sind.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die Krankheitskostenvollversicherung entstehen. Wir beraten Dich gerne weiter in Fragen der Anwartschaft und bieten auch exklusiv für Lehramtsstudierende aus NRW Vergünstigungen bei der Anwartschaftsversicherung an.